-
Fan werden
Aktuelle Meinungen zu
- Wer wird Superstar 2012?
- Facebook geht an die Börse
- Sorgerecht für Väter unehelicher Kinder
- Paare mit großem Altersunterschied
- Griechenlands Rettung endlich vollbracht?
- Ungesunder Trend: Bubble Tea
- Youtube und Gema im Streit
- Naturheilkunde: Heilpflanzen besser als die Schulmedizin?
- Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
- Wer gewinnt X Factor 2012?
Aktuelle Artikel
- Was taugen Zahnpastatabletten?
- Facebook geht an die Börse
- Warum Dörthe froh ist, eine Frau zu sein
- Einbrecher entdeckt mumifizierte Leiche
- CDU in der Krise
- Wer gewinnt X Factor 2012?
- Deutsche leiden unter sozialem Jetleg
- Zurück zur/zum Ex – kann das gut gehen?
- Homo-Ehe in Deutschland?
- Naturheilkunde: Heilpflanzen besser als die Schulmedizin?
Wusstest Du...?
Suche
Newsletter
Alle Themen
Computer & Internet
Du möchtest ein Thema vorschlagen? Hier klicken!

Bild: obs/Samsung Semiconductor Europe GmbH
Gefällt dir Internetsperre bei Verstoß gegen das Urheberrecht?
Alkohol Arbeit Armut Ausland Auto Bildung Buch Casting Computer Deutschland DSDS Essen EU Familie Fernsehen Film Geld Geschichte Gesellschaft Gesetz Gesundheit Gewalt Internet Jugendliche Kinder Krankheit Kultur Leben Liebe Medien Musik Partnerschaft Politik Promis Reise Schule Sex Sport Technik Tiere Trend Tv Umwelt Urlaub Wirtschaft
WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck requires Flash Player 9 or better.
Das Thema von heute:
Was taugen Zahnpastatabletten?
Three Strikes: Internetsperre in Frankreich
Internetsünder haben in Frankreich nichts zu lachen, denn dort werden sie mit der sogenannten Three-Strikes-Regelung verfolgt. Bei dreimaligem Verstoß gegen das Urheberrecht drohen dann saftige Geldstrafen und Internetsperren. Das illegale Runterladen von Musik, Software oder Filmen soll so den Straftätern erschwert werden.
60 französische User werden beschuldigt
Der britische Sender BBC gab vor Kurzem bekannt, dass 60 Internetnutzer derzeit zum dritten Mal gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Sie haben urheberrechtliches Material zu oft heruntergeladen. Ihnen droht nun, dass der Zugang zum Internet für die nächsten vier Wochen gesperrt wird. Dafür sorgt die HADOPI-Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Interne), indem sie ein Gerichtsverfahren eröffnen.
Erst beim dritten Verstoß kann die HADOPI-Behörde allerdings eingreifen. Zuvor müssen zwei schriftliche Verwarnungen an den Missetäter gerichtet werden. Die Informationen erhält sie etwa von Musikverlagen oder Filmfirmen. Laut der französischen Behörde sind bereits 650.000 erste Warnungen verschickt worden und 44.000 Zweitverwarnungen. Doch ist das Ganze etwas problematisch, denn die Behörde interessiert sich nicht dafür, wer diesen Computer tatsächlich benutzt hat. In einer Familie teilen sich die Mitglieder meist einen Computer, sodass der wahre Täter nicht bestimmt werden kann.
Gesetz auch in Deutschland?
Auch in Deutschland wird immer wieder über diese umstrittene Regelung diskutiert. Ein erster Versuch, die Regelung auch bei uns zulande durchzusetzen scheiterte, da man die Grundrechte zu sehr angreifen würde. Doch CDU-Politiker Siegfried Kauder wagt nun einen neuen Versuch. Natürlich bleibt da die Kritik nicht aus und der Politiker wurde sogar zur Zielscheibe von spöttischen Zeitgenossen. Man untersuchte seine Webseite auf urheberrechtlich geschützte Inhalte und wurde fündig: Er verwendete einige Bilder, ohne die Nutzungsrechte zu besitzen. Kauder gab an, er hätte die Rechte erworben, doch auch dies stellte sich als nicht gegeben heraus. Es folgte also die zweite Verwarnung an Kauder von Internetusern. Einige Blogger fordern nun die Stilllegung seiner Internetzugänge. Damit soll aber auch auf Kauders Entwurf hingewiesen werden, denn dieser fordert, dass bereits beim zweiten Verstoß eine Sperre erfolgen soll und zudem die Sperre ohne Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden kann.
Deine Meinung ist gefragt! Schreibe jetzt deinen Kommentar.
11322 Leute haben schon mitgemacht!
Kommentar schreiben
Ist die Internetsperre ein gutes Mittel, um das illegale Downloaden zu stoppen? Oder verstößt die Regelung tatsächlich gegen die Grundrechte?



