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Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln
Bild: obs/Weight Watchers (Deutschland) GmbH
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Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln

Kalorien- und fetthaltige Lebensmittel verkaufen sich in der Tat besser, wenn auf ihnen nicht zu lesen ist, wie hoch der Energiewert ist. Doch ab 2014 wird damit Schluss sein. Denn dann müssen auf Lebensmitteln und Getränken die Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt zu lesen sein. Die Angaben sollen sich immer auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter beziehen. Am Donnerstag entschieden die Minister der Europäischen Union einstimmig über die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittelampel wird vorerst nicht eingeführt.

Keine Lebensmittelampel

Das hat die Lobbyarbeit der Lebensmittelindustrie verhindert und Kosten in höhe von einer Milliarde auf sich genommen. Bei der Lebensmittelampel wäre auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um ein gesundes Nahrungsmittel handelt oder nicht. Der Vorteil: Selbst Kinder könnten diese Art der Beschriftung lesen. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) beschrieb die neuen Regelungen als einen „wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung“. Doch nicht jeder ist von dem Ergebnis begeistert. „Unter dem Strich kann man sagen, dass sich die Lebensmittelindustrie mit ihrer Lobbyarbeit durchgesetzt hat“, sagte Martin Rücker von der Verbraucherschutzorganisation foodwatch. Durch die deutlichere Kennzeichnung von Lebensmitteln soll das Übergewicht in Europa gesenkt werden.

Das sind die neuen Regeln zu Lebensmitteln

Koffeinhaltigen Getränken wie etwa Energy-Drinks müssen aus Rücksicht auf Schwangere und Kinder gekennzeichnet werden. Lebensmittelimitate wie Analog-Käse oder Klebe-Schinken müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Zwar muss auf dem Käseimitat nicht Analog-Käse stehen, zumindest aber “hergestellt aus Pflanzenfett“. Auf der Tiefkühlpizza ist für den Verbraucher sonst nicht erkennbar, was er tatsächlich isst. Ähnlich beim Schinken, der mit Enzymen verleimt ist: „Aus Fleischstücken zusammengefügt“. Außerdem muss die Schrift mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Um der Industrie die Umsetzung der Erleichtern sind die Vorgaben erst ab 2014 Pflicht. Auf Fleischverpackungen musste seit dem BSE-Skandal bereits stehen, wo und wann das Tier geschlachtet wurde, dies gilt zukünftig auch für eingefrorenes Fleisch.

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Verwandte Themen: Essen, EU, Gesetz

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