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Buback-Mord: Der Prozess
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Buback-Mord: Der Prozess

Über 30 Jahre ist es nun her, dass Generalbundesanwalt Siegfried Buback von der RAF ermordet wurde. Nun findet erneut ein Prozess gegen ehemalige RAF-Mitglieder statt, die Täter sollen endlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Rückblick zum Buback-Mord

Am 7. April 1977 war Siegfried Buback in seinem Dienstwagen auf dem Weg zum Bundesgerichtshof. Mit ihm im Auto war Georg Wurster, der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft. Am Lenkrad saß sein Fahrer Wolfgang Göbel, an einer Kreuzung musste der Fahrer wegen einer roten Ampel anhalten. Neben ihnen hielt ein Motorrad mit zwei Personen. Eine der Personen feuerte plötzlich mit einem halbautomatischen Gewehr in das Auto. Es fielen fünfzehn Schüsse. Der Fuß des Fahrers rutschte vom Bremspedal und das Auto rollte gegen einen Pfosten. Beim Eintreffen der Polizei ging man daher zunächst von einem Autounfall aus. Zur Tat bekannte sich das „Kommando Ulrike Meinhof“. Etliche Personen wurden verhaftet und befragt unter ihnen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Doch Langezeit war nicht bekannt, wer auf dem Motorrad tatsächlich saß und wer die Schüsse abgab. 2007 wurde bekannt, dass Verena Becker bereits in den 80ern ausgesagt hat, dass Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sei. Und auch sie stand kurze Zeit später unter Verdacht, denn Augenzeugen wollen auf dem Rücksitz eine Frau gesehen haben. Verena Becker wird nun der Prozess gemacht. Ist sie für den Mord an dem Generalbundesanwalt, dem Fahrer und dem Leiter der Fahrbereitschaft mitverantwortlich?

Christian Klar verweigert die Aussage

Der Sohn des ermordeten Michael Buback will den Mörder seines Vaters hinter Gittern sehen. Doch Christian Klar hüllt sich in Schweigen. Die einzigen Worten die er verkündete: „Ich mach’ keine Angaben.“ Der Bundesgerichtshof entschied, dass Klar das Recht auf Aussagenverweigerung hat, da er sich sonst eventuell selbst belasten könnte. Michael Buback appellierte an sein Gewissen und auch der Vorsitzende Richter Hermann Wieland versuchte Christian Klar zu einer Aussage zu bewegen. „Wenn heute Ihre Eltern hier ständen, so wie Sie sie geschildert hatten, dann würden sie sagen: Christian Klar, sprich.“ 20 Minuten lang versuchte der Richter Klar zu überzeugen, ohne Erfolg.

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2 Meinungen
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3. Mai 2012 um 12:59

Wenn es wirklich um die Aufklärung der Taten geht, wie von Politikern und Vertretern des Staates immer wieder behauptet, warum schaffen sie dann nicht die Voraussetzungen dazu? Indem man durch eine gesetzlich beschlossene Amnestie der Taten von vor über 30 Jahren den ehemaligen Tätern die Möglichkeit gibt, die Taten aufzuklären ohne erneut ins Gefängnis zu müssen. Fast alle haben bereits lebenslange Haftstrafen abgesessen, die meisten auch für Taten, die sie nicht begangen haben, wie der Bubackfall deutlich zeigt. Ich würde dann an deren Stelle auch nichts aussagen, wenn die Gefahr einer erneuten Haft bestünde.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass Schäuble, immerhin derjenige, der in seiner Zeit als Innenminister für das Ausschnüffeln der Bürger stand und mehrfach Ohrfeigen in Karlsruhe bezog (Vorratsdatenspeicherung, Flugzeugabschuss), sich vehement dagegen wehrte, die Akten des Verfassungsschutzes, die zur Aufklärung wesentlich beitragen würden, ans Gericht herauszugeben. Der Staat darf also mit Terroristen zusammenarbeiten und diese bis ans Lebensende schützen, wenn aber ehemalige Terroristen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil ihnen sonst Strafverfolgung droht, dann ereifert sich die Presse und der deutsche Michel. Da passt einiges nicht zusammen und unter diesen Umständen von den Tätern Aufklärung zu verlangen, ist scheinheilig.

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24. September 2011 um 10:05

Wie abgrundtief muß der Haß dieser Leute sein!

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