-
Fan werden
Aktuelle Meinungen zu
- Wer wird Superstar 2012?
- Facebook geht an die Börse
- Sorgerecht für Väter unehelicher Kinder
- Paare mit großem Altersunterschied
- Griechenlands Rettung endlich vollbracht?
- Ungesunder Trend: Bubble Tea
- Youtube und Gema im Streit
- Naturheilkunde: Heilpflanzen besser als die Schulmedizin?
- Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
- Wer gewinnt X Factor 2012?
Aktuelle Artikel
- Was taugen Zahnpastatabletten?
- Facebook geht an die Börse
- Warum Dörthe froh ist, eine Frau zu sein
- Einbrecher entdeckt mumifizierte Leiche
- CDU in der Krise
- Wer gewinnt X Factor 2012?
- Deutsche leiden unter sozialem Jetleg
- Zurück zur/zum Ex – kann das gut gehen?
- Homo-Ehe in Deutschland?
- Naturheilkunde: Heilpflanzen besser als die Schulmedizin?
Wusstest Du...?
Suche
Newsletter
Alle Themen
Gesellschaft
Du möchtest ein Thema vorschlagen? Hier klicken!

Bild: obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Alkohol Arbeit Armut Ausland Auto Bildung Buch Casting Computer Deutschland DSDS Essen EU Familie Fernsehen Film Geld Geschichte Gesellschaft Gesetz Gesundheit Gewalt Internet Jugendliche Kinder Krankheit Kultur Leben Liebe Medien Musik Partnerschaft Politik Promis Reise Schule Sex Sport Technik Tiere Trend Tv Umwelt Urlaub Wirtschaft
WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck requires Flash Player 9 or better.
Das Thema von heute:
Was taugen Zahnpastatabletten?
Kündigung – was man als Arbeitnehmer nicht machen darf
Weder als Arbeitgeber, noch als Arbeitnehmer kann und muss man sich alles gefallen lassen. Doch manchmal gibt es keinen anderen Weg als das Arbeitsverhältnis zu beenden. Nicht jede Partei ist damit aber zufrieden. Es geht dann um Abfindung, Urlaubsansprüche oder die (nicht) erledigte Arbeit. Viele dieser Streitigkeiten enden dann vor Gericht. Allein im Jahr 2009 mussten deutsche Arbeitsgerichte 250.000 Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern klären.
Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind überschaubar, aber Kündigungsfristen nach tarifgebundenen Verträgen machen eine schnelle „ordentliche Kündigung“ nicht einfach. Um einem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, müssen schwerwiegende Dinge vorgefallen sein. Dazu gehören u. a. Diebstahl, Unterschlagung, gezieltes Mobbing anderer Kollegen, Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz, Betriebsgeheimnisse ausplaudern, sexuelle Belästigung oder woanders arbeiten/ Feste feiern, wenn man krankgeschrieben ist.
Kündigung, weil Auszubildende die Freundin des Chefs älter geschätzt hat
Manche Fehler, Missverständnisse oder Versäumnisse sind zwar ärgerlich, rechtfertigen aber noch keine fristlose Kündigung. Eine 19-Jährige, die bei einem Anwalt eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machen wollte, wurde fristlos gekündigt, weil sie die Freundin des Chefs auf 40 Jahre schätzte, obwohl diese erst 31 Jahre alt war. Das Arbeitsgericht Mannheim entschied, dass die fristlose Kündigung zurück genommen werden musste. Da der Anwalt aber beteuert hat, sie würde ihre Arbeit nicht zur Zufriedenheit erfüllen, wurde sie trotzdem gekündigt, da sich nach den Vorfällen ohne triftigen Grund krank gemeldet hat. Man einigte sich auf einen Vergleich. Außerdem droht der Auszubildenden, die ihre Ausbildung nun in einer anderen Kanzlei fortsetzt, eine Schadensersatzklage, weil ihr ehemaliger Arbeitnehmer auf der Internetplattform Facebook gemobbt und beleidigt wird.
Deine Meinung ist gefragt! Schreibe jetzt deinen Kommentar.
11322 Leute haben schon mitgemacht!
Kommentar schreiben
Welche Erfahrung hast du mit Kündigungen? Woher kommt es, dass so viele Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht enden? Wann ist eine Kündigung objektiv gerechtfertigt?



