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Das Thema von heute:
Was taugen Zahnpastatabletten?
Wo Inzest anfängt…
Letztes Jahr war die Erschütterung über den Vater, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller einsperrte und mit ihr sieben Kinder zeugte groß. Auf der einen Seite natürlich deswegen, weil niemand gegen seinen Willen irgendwo festgehalten und auch nicht zum Sex gezwungen werden darf. Zum anderen aber auch, weil die Kinder, die aus dieser Verbindung entstanden, größtenteils behindert sind.
Unterschied zwischen Inzucht und Inzest
Inzest ist der Geschlechtsverkehr zwischen leiblichen Verwandten. Dies ist in Deutschland verboten und wird nach §173 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft – dabei ist nicht entscheidend ob ein Kind entstanden ist. Geschwisterpaare haben 50 Prozent gleiche Gene, daher erhöht sich die Wahrscheinlichkeit um 40-50 Prozent, dass deren Kinder, eine körperliche oder geistige Behinderung haben – bei nichtverwandten Personen beträgt das Risiko nur 3 Prozent. In Polen, den USA, Australien und Großbritannien ist Inzest ebenfalls verboten, in Frankreich dagegen erlaubt.
In der Tier- und Pflanzenwelt spricht man von Inzucht. Hierbei ist dies oftmals geduldet und wird nicht bestraft. Gerade in der Tierwelt bzw. bei der Zucht wird versucht möglichst reine Wesen zu erschaffen und deren positiven Gene zu vererben. Ähnlich wie beim Menschen ist auch bei Tieren eine Hemmschwelle zwischen Geschwistern.
Verbotene Liebe
In Deutschland gilt leidglich ein geradliniges Verwandtschaftsverhältnis (Oma/ Opa, Mutter/ Vater/, Tochter/Sohn, Enkelin/Enkel usw.) als Inzest. So dürfen allerdings z. B. Cousin und Cousine eine Partnerschaft führen, ohne dafür bestraft zu werden. Für viele mag allein die Vorstellung mit dem Bruder oder der Schwester Sex zu haben Verständnislosigkeit auslösen. Nicht so für ein Geschwisterpaar aus Sachsen. Das Paar ist nicht zusammen aufgewachsen. Erst als der mittlerweile 32-Jährige im Jahr 2000 nach seinen leiblichen Eltern forschte, lernte er seine 8 Jahre jüngere Schwester kennen und lieben. Patrick und Susan haben bereits 4 gemeinsame Kinder. Patrick wurde für den „Beischlaf mit Verwandten“ zu insgesamt drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die ersten drei Kinder wurden dem Paar entzogen und wachsen in Pflegefamilien auf. Die Geschwister reichten sogar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein – vergeblich. Nur die zuletzt geborene Tochter durfte bei der Mutter bleiben.
Bild: obs/Mehr Zeit für Kinder e.V./Viktor Schwirkschlies
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Soll Inzest weiterhin verboten bleiben? Sollten Geschwister selbst entscheiden können eine Beziehung zu führen? Oder sollte lediglich eine Schwangerschaft unterbunden werden?




Edeltraud Zeiger
5. Mai 2012 um 13:33
Edeltraud Zeiger, 01609 Frauenhain
Ein Inzestkind als „Kuckuckskind“ – Vertuschung von Inzest – Achtung bei Adoption
Es werden falsche, gefälschte oder verfälschte Angaben gemacht
Unterdrückung und Behinderung von Untersuchungsmaterialien
Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten
Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder auch andere Zeugen
Damit wird eine Aufdeckung des Inzestverbrechens verhindert und einem „falschen Kindsvater“ die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen untergeschoben, um einer Strafverfolgung zu entgehen!
Wenn Ihr jetzt sagt, ich habe ja einen Vaterschaftstest gemacht, dann sage ich Euch:
„Wir auch, sogar über das Amtsgericht Kitzingen. Unser Vaterschaftstest ist gefälscht!“
Einmal getestet für immer in der Datenbank gespeichert über Landesgrenzen hinaus!
Die Familien, die ein Kind adoptiert haben, sollten sich meinen Kommentar ganz genau durchlesen, es ist alles möglich! (Muss nicht sein, kann aber sein!)
Ich habe mit vielen Familien geredet und gefragt: „Würdet Ihr auch ein Inzestkind adoptieren?“
Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten!
Wenn keiner ein Inzestkind haben will und keiner will ein Inzestkind adoptieren, was wird dann aus diesen Kindern? Die Heime wären voll mit Inzestkindern und wer müsste dafür aufkommen?
Deshalb haben sich „diese“ etwas ganz anderes einfallen lassen!
Jetzt lest meinen Kommentar noch einmal von Anfang an und ganz langsam!
Meinem Sohn wird ein Inzestkind als Kuckuckskind untergeschoben mit Hilfe der Behörden!
Weitere Informationen bzw. Hilfe erhaltet Ihr über einen persönlichen Kontakt mit mir oder André Zeiger.
http://www.andre-zeiger.info/
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Urs
5. Mai 2012 um 15:40
Also, ich habe da mal so reingelesen….. bist Du dir sicher, daß Du dich da nicht in irgendeine Sache verrennst ? Da liegen 2 Gutachten vor die eine Vaterschaft belegen, und beide sind gefälscht ? Klingt schon echt komisch.
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Mike
11. Mai 2012 um 20:35
Also ich glaub´s auch nicht. Wer definiert denn eigentlich, welchen Stempel ein Gericht benutzen muss ? Was soll sowas ? Wer sagt, daß das Kind ein Inzestkind ist, und zudem kann man die Geschichte ganz einfach aufklären: Durch ein privat in Auftrag gestelltes Gutachten bei einem vereidigtem, unabhängigen Institut, und fertig.
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Edeltraud Zeiger
13. April 2012 um 22:59
Edeltraud Zeiger, Bahnhofstr. 28, 01609 Frauenhain, Tel. 0172/3662960
Vertuschung von Inzest
Gefälschter Vaterschaftstest über das Amtsgericht Kitzingen, Bayern, Unterfranken
Dr. med. Johann Arnold aus Würzburg ist nicht öffentlich bestellt.
Medizinische Sachverständige werden von keiner Regierung öffentlich bestellt und auch von keiner IHK.
Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK steht folgendes über den Sachverständigen:
bestellt für: Blutgruppengutachten, Serologie
bestellt von: Regierung von Unterfranken
zuständig: Industrie – und Handelskammer Würzburg – Schweinfurt
Der Sachverständige darf in diesem Verzeichnis gar nicht drin stehen!
Dieser Mediziner hat unseren Vaterschaftstest gefälscht!
Er wird durch die Behörden geschützt!
http://www.andre-zeiger.info
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André Zeiger
19. Januar 2012 um 16:07
Das Amtsgericht Kitzingen erhält von mir eine E – Mail.
Erst einen Tag später geht der Direktor des Amtsgerichts Kitzingen, Herr Paul Spengler an die Medien und sagt:
„Eine Drohung erreicht das Kitzinger Amtsgericht.“
Wer eine E – Mail zur Bedrohung erklärt und dann an die Medien geht, ohne die E – Mail zu veröffentlichen, der muss etwas zu verbergen haben!
Es wird nur ein Satz zitiert, aber nicht einmal dieser eine Satz ist vollständig.
In meiner E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen lautet dieser Satz wie folgt:
Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person. Kol 3,25
Dieser Satz ist aus der Bibel.
Richter bestrafen jeden Tag Menschen, die Unrecht getan haben.
Meine komplette E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen von Mittwoch dem 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 mit folgenden Anhängen:
IHK Dr. Arnold
falscher Stempel Dr. Arnold
falsche Stempel Bayern
Generalstaatsanwaltschaften
8 richtige Stempel
6 richtige Stempel
Amtsgericht Kitzingen Bayern, sogar mit Nummer
Alles zum Nachlesen und Anschauen!
Warum hat Herr Paul Spengler nicht sofort im Radio die komplette E – Mail verlesen lassen und dann in den Zeitungen und im Internet alles komplett veröffentlicht?
Nein, das konnte er nicht, dann wäre nämlich der ganze Schwindel aufgeflogen!
Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind.
Scheinbeschlüsse und Scheinurteile alle mit falschen Stempeln und ohne Unterschrift.
Mittlerweile sind es 3 Rechtsanwälte.
http://www.andre-zeiger.info/bedrohung.html
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Joe
7. Mai 2012 um 20:06
Zu seltsam, daß das hier soo viele Leute mit Daumen hoch bewerten….. Ist doch ein Fake.
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jimmyshag
14. Dezember 2011 um 21:42
Ich persönlich bin zwar niemals mit meinen Geschwistern intim geworden. Aber man sollte sich einfach mal die Geschichte darüber mal durchlesen. Inzest Verbot wurde von einem katholischen Bischoff 1810(?) verhängt. Davor war es ganz einfach völlig normal und sogar gern gesehen,sich jemanden aus der Verwandschaft zu nehmen, was bis heute in vielen Ländern Sitte ist!
Warum wurde es verboten?Es wurde ganz einfach dadurch ein neuer Handel entwickelt!! Beispiel Arabien: Wieviel Kamele willst du für deine Tochter.Vor Gericht kann einfach kein richtiges Argument mehr gebracht werden, da sich herausgestellt hat, das Geschwister völlig verschiedene Blutgruppen besitzen und somit im Normalfall gar nix passieren kann.
Jeder fragt sich, welch kranke Gesellschhaft so etwas erlaubt, bzw. in welchem Land so etwas denn erlaubt ist…..Fragt doch einmal anders herum: Wo ist es verboten? Genau! Deutschland, Polen, Großbritanien und den USA.
Schon mal auf der Weltkarte angeschaut, wie groß diese Gesellschaft des Inzest-Verbots rein flächenmäßig im Vergleich zum Rest der Erde ist?? Genau, das ist ein Fliegenmschiss.
Ich habe mal gelernt: Normal ist immer das, was die Meißten tun! Das muss deshalb noch lange nicht richtig sein, aber so läuft das nunmal auf diesem Planeten. Wenn jetzt also nunmal weltweit Inzest betrieben wird, sind das doch die Meißten, oder? Dann wurde UNS doch nur eingeredet, dass es geisteskrank und “Nicht Normal” sei.
Ausserdem ist in DE nur der vaginale Geschlechtsverkehr verboten! Nur das ist Inzest!
Was nicht unter Strafe steht, sind Oral,Anal-Verkehr und sämtliche andere sexuelle Praktiken.
Witzig, nä?!
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André Zeiger
16. Mai 2011 um 22:05
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.
Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.
Es soll eine Straftat verdeckt werden.
Dieser Familie, die mir ein Inzest – Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!
Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu “Fluterschen im Westerwald”.
Es gibt nicht nur den “österreichischen Fritzl”, sondern auch den “deutschen Fritzl” und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!
In so einen Fall bin ich hineingeraten.
Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger
totgeschwiegen werden!!!!!!
http://www.andre-zeiger.com
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Joe
7. Mai 2012 um 20:06
Komisch, daß das hier soo viele Leute mit Daumen hoch bewerten….. Ist doch ein Fake.
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NachdenklICH
7. Juli 2010 um 18:12
Übrigens: Dass den beiden oben genannten Geschwistern die Kinder weggenommen wurden, finde ich maßlos übertrieben. Denn nur weil sie gegen das Gesetz verstoßen haben, sind sie ja noch lange keine schlechten Eltern.
Ich frage mich, ob ihnen die Kinder auch entzogen worden wären, wenn sie von ihrer Verwandtschaft zur Zeit der Zeugung nichts gewusst hätten… Wahrscheinlich nicht, dabei hätte es für die Kinder doch keinen Unterschied gemacht.
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NachdenklICH
7. Juli 2010 um 18:09
Ich finde, das ist ein heikles und schwieriges Thema
Wenn man mal von der moralischen Seite absieht und davon, dass wir damit aufgewachsen sind, dass “man sowas halt nicht macht”, gibt es eigentlich keinen Grund, warum es verboten sein sollte, sofern keiner dazu gezwungen wird.
Auch das Argument, dass aus solchen Beziehungen öfter behinderte Kinder entstehen, finde ich nicht sehr überzeugend – zeigt es doch, wie wenig Behinderte noch immer wert geschätzt werden in unserer Gesellschaft. Und allein das ist bei den heutigen medizinischen Möglichkeiten eigentlich auch kein Grund mehr. Selbst Menschen mit HIV können inzwischen gesunde Kinder zur Welt bringen, ich bin mir sicher, dass es auch für Kinder, die durch Inzest entstehen, Möglichkeiten geben könnte, um Behinderungen vorzubeugen.
Also wenn ich dieses Thema ganz sachlich betrachte, würde ich sagen: Warum sollten Menschen, wenn sie sich lieben – egal, welches Verwandtschaftsverhältsnis besteht – das nicht auch ausleben dürfen? Aber ein komisches Gefühl dabei bleibt, was ich persönlich aber wie gesagt darauf zurückführe, dass man eben von Geburt an damit aufwächst, dass eine solche Liebe ein absolutes Tabu ist.
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