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Erbguttest bei Embryonen
Das Gendiagnostikgesetz, das von der Koalition erst vor einiger Zeit abgestimmt wurde, sorgt für Unruhe. Deutsche Wissenschaftsakademien warnen vor dem zweifelhaften Test und fordern eine Änderung.
Die Regeln sind kaum durchführbar
Das Gendiagnostikgesetz muss so schnell wie möglich verbessert werden, so das Urteil von Experten. Denn wichtige Passagen des Gesetzes sind nicht mit dem Stand der heutigen Technologie konform oder seien sogar überhaupt nicht umsetzbar. Drei große
Wissenschaftsakademien, nämlich die Akademie der Wissenschaften (Leopoldina), die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) und die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften kamen nun zu diesem Entschluss.
Worum geht es überhaupt beim Erbguttest?
Bei der Gendiagnostik geht es in erster Linie darum, dass rechtzeitig eine genetisch bedingte Erkrankung, oder das potentielle Auftreten derselben, erkannt wird. Doch laut Experten gibt es hier einige Schwachstellen im neuen Gesetz. So etwa im Bereich der Schweigepflicht. Das Gesetz sieht vor, dass die Schweigepflicht immer vor der Fürsorgepflicht stehen muss. Doch ein Arzt sollte selbst entscheiden können, ob er bei einer potentiellen, erblichen Erkrankung, wie etwa Krebs, die Verwandten über das Risiko informieren darf. Auch sollte ein generelles Werbeverbot für genetische Tests im Internet eingeführt werden.
Neugeborenen-Screening
Das Gesetz regelt ferner, dass ein sogenanntes Neugeborenen-Screening zur genetischen Reihenuntersuchung zu zählen sei. Das bedeutet, dass vor der Blutabnahme beim Baby ein genetisches Beratungsgespräch mit den Eltern geführt werden muss. Das Gespräch darf nur mit einem Arzt erfolgen, bisher durften auch Säuglingsschwestern und Hebammen derarte Gespräche führen. Seit dem Gesetz unterbleibt dieses Screening in vielen Fällen, wie etwa bei Hausgeburten, so der Bonner Humangenetiker Professor Peter Propping. „Es besteht die Möglichkeit dass Kinder eine grundsätzlich behandlungsfähige Krankheit entwickeln, die Diagnose aber zu spät kommt.“
Laut Gendiagnostikgesetz handelt es sich bereits um eine genetische Untersuchung, wenn nicht nur die Erbsubstanz, sondern schon Erbprodukte analysiert werden. Wäre ja weiter nicht tragisch, doch darf eine genetische Untersuchung nur mit Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Also auch, gemäß dem Gesetz, wenn lediglich Eiweißkörper untersucht werden, was bei vielen Labortests Gang und Gebe ist.
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Das Inkrafttreten des Gesetzes war offenbar doch voreilig. Und sollte überhaupt so eine Untersuchung erlaubt sein? Wo zieht man denn dann noch die Grenze?




Anna
29. November 2010 um 14:28
Ich denke, man muss unterscheiden zwischen Behinderungen und Krankheiten. Viele Behinderungen sieht man ja heutzutage schon beim Ultraschall. Ein Kind ohne Arme und Beine möchte ich nicht haben – und dazu stehe ich auch, dass ich es nicht bekommen würde.
Wegen manchen Erbkrankheiten bekommen manche Paare sicher keine Kinder. Wenn man diese Krankheiten nun ausschließen könnte, finde ich das prinzipiell eine gute Sache! Wegen einer Krankheit wie “Neurodermitis” sehe ich derarte Untersuchungen aber nicht ein!
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Mariechen
29. November 2010 um 13:14
Ich kann beide Meinungen irgendwie nachvollziehen. Auch wenn es für mich persönlich keine Frage wäre. Es ist aber schon absurd, dass man sich aussuchen kann, ob man ein krankes Kind zur Welt bringt oder dem Lebewesen keine Chance gibt. Sicherlich würde dies auch heißen, dass das Kind kein besonders schönes Leben haben würde, aber wüsste es denn, wie es wäre gesund zu sein? Meistens sind es gerade die Menschen oder Kinder die am zufriedensten sind! Was sehr bewundernswert ist , aber eben eine Tatsache ! Manchmal ist die Technik die es mittlerweile gibt eben doch nicht immer gerecht… Aber wie gesagt, ich kann es auf der anderen Seite irgendwie auch verstehen wenn ein Paar sagt ” Wir trauen uns nicht zu ein behindertes Kind groß zu ziehen “.
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