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Gentest an Embryos erlaubt
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Gentest an Embryos erlaubt

Bisher galten Gen-Test an Embryos zwar nicht als strafbar, aber auch nicht als erlaubt. Ärzte, die Untersuchungen (Genchecks) vornahmen bewegten sich in einer Grauzone. Am Dienstag sprach der Bundesgerichtshof in Leipzig einen Arzt frei, der die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei mehreren Paaren angewandt hatte und sich daraufhin selbst anzeigte. Die PID ermöglicht es, befruchtete Eizellen bereits im Reagenzglas auf mögliche Genschäden zu untersuchen.

Designer-Babys bleiben verboten

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass der Weg für sogenannte Designer-Babys frei ist. Man kann sich also kein Kind wünschen, welches eine bestimmte Augenfarbe, Geschlecht oder besonders hohe Intelligenz besitzt. Außerdem müsse sichergestellt ein, dass dieses Privileg nur Risikopaaren vorbehalten bleibt. Das Urteil bestätigt außerdem, dass das 1990 erlassene Embryonenschutzgesetz überarbeitet werden muss. Damals gab es die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik noch nicht. Im Embryonenschutzgesetz steht bislang nur, Eizellen dürfen künstlich befruchtet werden um eine Schwangerschaft herbeizuführen.

Erbkrankheiten werden ausgeschlossen

Der frühere Thüringer Landesbischof Christoph Kähler warnte vor einer Freigabe der Auslese von Embryonen. Es gehe nur noch um „Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert“. Fest steht: Eltern die einer Risikogruppe angehören, könnten sich auf Grund dessen für ein Kind per künstlicher Befruchtung entscheiden. Defekte Gene oder solche, die Erbgut enthalten, welche Auslöser für eine schwere Krankheit sind, könnten aussortiert werden. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um tödliche verlaufende Krankheiten, sondern z. B. auch um das Gen, was für Trisomie 21 (Downsyndrom) verantwortlich ist.

Bild: obs/Theodor-Hellbrügge-Stiftung

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