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Das Thema von heute:
Was taugen Zahnpastatabletten?
Künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten
Witwe darf Kind austragen
Für Ines S. ist ein Traum in Erfüllung gegangen. Sie und ihr Mann Sandro probten jahrelang um ein Kind zu bekommen. Es klappte leider nicht. Also entschied sich das Paar zur künstlichen Befruchtung. Im März 2008 ließ die 32-Jährige 9 Eizellen von sich in einer Neubrandenburger Klinik einfrieren – befruchtet mit dem Sperma ihres Mannes. Doch dann der Schicksalsschlag. Sandro stirbt bei einem Motorradunfall. Ines beschloss jedoch, trotzdem ein Kind von ihm zu bekommen.
Landgericht beruft sich auf Embryonenschutzgesetz
Die Neubrandenburger Klinik befürchtete mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und verweigerte Ines S. die Einsetzung der Eizellen in die Gebärmutter, denn laut Embryonenschutzgesetz ist eine künstliche Befruchtung mit dem Samen Toter verboten. In erster Instanz verlor Ines S. vor dem Neubrandenburger Landgericht. Doch nun gab das Rostocker Oberlandesgericht der 29-Jährigen Recht – mit der Begründung, dass der Befruchtungsprozess bereits begonnen hatte. Eizellen und Samen wurden schon vor dem Tod des Mannes untrennbar miteinander vereint. Das Gericht prüfte den Vorfall mehrere Monate. Die Klinik muss die befruchteten Eizellen rausgeben.
Wann wird aus Samen ein Mensch?
„Wenn das Spermium in die Eizelle eindringt, ist der Mensch im Ursprung festgelegt.“ sagte Silke Mettner, die Anwältin der Klägerin. Das Gericht wollte sich zunächst anders entscheiden. Das Wohl des Kindes soll im Vordergrund stehen und es wäre unzumutbar, wenn einem Kind die Möglichkeit jemals seinen Vater kennenzulernen genommen wird. „Viele Kinder leben heute ohne ihren leiblichen Vater in Patchwork-Familien oder bei der alleinerziehenden Mutter.“ argumentierte Silke Mettner. Ines S. will sich die befruchteten Eizellen demnächst in Polen einsetzen lassen.
Bild: obs/medi GmbH & Co. KG
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Wann wird der Mensch zum Mensch? Ist es richtig mit Hilfe der Samen des verstorbenen Partners ein Kind auszutragen? Würdest du ebenso handeln?



