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PID: begrenzte Zulassung
Bild: obs/Deutscher Caritasverband e.V.
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PID: begrenzte Zulassung

Die Präimplantationstechnik ist ein umstrittenes Thema. Die Bundestagsabgeordneten haben über vier Stunden debattiert. Die Entscheidung ist ein Mittelding zwischen Verbot und uneingeschränkter Anwendung. Paare dürfen nun Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf Gendefekte testen lassen. In dritter Lesung stimmten 326 von 594 Abgeordneten für die Zulassung der umstrittenen Gentests an Embryonen. Nicht alle beteiligten sind mit diesem Ergebnis zufrieden. „Mit der Entscheidung (…) ist in unserem Staat ein weiterer Stein aus dem Fundament gebrochen, auf dem die Menschenwürde ruht.“, wirft Erzbischof Joachim Kardinal Meisner den PID-Befürwortern vor.

PID ja oder nein?

Drei Gesetzesentwürfe lagen vor: einer, der die PID generell ablehnt, einer, der sie befürwortet und einer, der die PID in bestimmten Fällen zulässt. Diese „bestimmten Fälle“ sollen von einer Ethik-Kommission überwacht und bewertet werden. Geschätzt werden sich pro Jahr etwa 100 Paare darum bemühen, eine PID anwenden zu lassen. Die Anwendung der PID soll sich aber vor allem an Paare richten, die eine Totgeburt zu erwarten haben. Das Eingreifen in die Natur auf Grund eines Wunschbabys soll weiterhin ausgeschlossen bleiben. Grenzfälle sind auch Kinder schwerwiegendsten Behinderungen, welche aufgrund dessen nur eine sehr geringe Lebenserwartung haben oder bei denen es sich einschätzen lässt, dass sie ein qualvolles Leben haben werden. Bei der PID können Gen-Defekte eines Embryos, der im Reagenzglas durch künstliche Befruchtung entstanden ist, schon erkannt werden, bevor dieser in die Gebärmutter eingesetzt wird. Werden dabei schwerwiegende Erbdefekte festgestellt, könnte man den Embryo absterben lassen.

PID-Befürworter und PID-Gegner

Befürworter verweisen auf den medizinischen Fortschritt. Eltern soll es erspart werden, behinderte Kinder zu bekommen, wenn eine Erbkrankheit vorliegt. „Bei der PID geht es um Eltern mit einer verhängnisvollen Erbanlage. Wenn eine Frau weiß, dass sie eine Erbanlage hat, die zum Erstickungstod ihres Kindes führt, dann ist die Zulassung der PID ein Gebot der Menschlichkeit. Unser Grundgesetz erlaubt den Schwangerschaftsabbruch. Viel humaner ist es doch, eine Abtreibung von vornherein zu verhindern“, sagt Peter Hinze (CDU). PID-Gegner argumentieren, eine Behinderung sei kein Grund ein menschliches Leben zu vernichten. Ethik und Moral stehen im Vordergrund. Man befürchtet, Eltern könnten sich auch bei leichten Behinderungen, gegen das Kind entscheiden.

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