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Das Thema von heute:
Was taugen Zahnpastatabletten?
Sterbehilfe nicht mehr strafbar
Eine Frau lag 5 Jahre im Wachkoma und wurde künstlich ernährt, obwohl sie sich per Verfügung dagegen entschieden hatte. Ihre Tochter unterbrach die Nahrungszufuhr, um ihre Mutter zu erlösen. Der Anwalt der Familie hatte ihr dazu geraten. Gegen den Willen der Patientin und ihrer Familie wurde ihr erneut eine Magensonde gelegt. Zwei Wochen später starb die Frau an Herzversagen. Der Anwalt wurde im April 2009 daraufhin wegen versuchten Totschlags zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe
Der Bundesgerichthof hob das Urteil auf und sprach den Anwalt frei. Das Gericht unterscheidet “der auf eine Lebensbeendigung gerichteten Tötung” und Verhaltensweisen, “die dem krankheitsbedingten Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen seinen Lauf lassen”. Was nun erlaubt oder strafbar ist, war in Deutschland immer ein Grenzbereich. Aktive Sterbehilfe ist verboten. Aktive Sterbehilfe: Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Das Recht grenzt dabei aktives Tun vom bloßen Unterlassen ab. Passive Sterbehilfe: Das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen wie künstlicher Ernährung und Beatmung. Dieser Wille wird in einer Patientenverfügung festgehalten, für den Fall, den Wunsch nicht mehr äußern zu können. Bestehen Zweifel am Wunsch des Patienten, müssen sich Ärzte eindeutig für das Leben entscheiden.
Selbstbestimmungsrecht geht vor
Der Vorsitzende des Vereins SterbeHilfeDeutschland e.V. Roger Kusch bestätigt: „Das Urteil entspricht der Wahrnehmung der deutschen Rechtsprechung, wie wir sie seit Jahren interpretieren. Die Richter stellten heute noch einmal klar: Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gilt bis zum letzten Atemzug.“ In den Niederlanden und Belgien ist sogar die aktive Sterbehilfe legal. In Polen und Griechenland gilt die Sterbehilfe als eine Beleidigung Gottes und wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.
Bild: obs/Central/Veer
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Ist es richtig die Sterbehilfe zu vereinfachen? Sollte ausschließlich der Patient die Gewalt über sein Leben haben, ohne dass seine Familie mitbestimmen kann?




Altes Eisen
6. August 2011 um 19:38
Ja!
Ich will unter allen Umständen dass mein , im klaren Geisteszustand geäusserter Wunsch, respektiert wird!
Das geht Aussenstehende garnichts an,denn die kennen das Leid nicht.
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Mr.Curiosity
27. Juni 2010 um 07:02
Sehr gute Entscheidung.Endlich gibt es Rechtsklarheit.Nun braucht jeder nur noch eine Vorsorgevollmacht incl. Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung zu machen.
Somit hat die Bevormundung ein Ende.Ärzte werden erleichtert sein.Man hätte es im Urteil noch etwas deutlicher im Sinne des Vorschlages der Deutschen Hospizstiftung ausfeilen können.
Dort gibt es die besten Vorschläge für die Patientenverfügung.
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Nina
27. Juni 2010 um 11:30
Wenn Ihr eine Vorsorgevollmacht macht, dann legt den Bevollmächtigten auch als Betreuer fest,
für den Fall, dass einer notwendig wird.Ist die Vorsorgevollmacht allumfassend, braucht man keinen Betreuer. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen lassen
und bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.Dann kann da keiner mehr dran rumdeuteln.Das ist alles nicht teuer und lohnt in jedem Fall.
Wichtig ist, dass man eine vertrauenswürdige Person einsetzt.Das muss nicht immer Familie sein.
Es gibt auch Familienmitglieder, die gierig auf das Erbe sind und ältere Leute dann gerne in Heime abschieben, um sich dann über das Vermögen her zu machen.
Leider gibt es auch unter amtlichen Betreuern schwarze Schafe.Dazu empfehle ich die Fernsehreportage: ” Die Betreuungsfalle”. Die Gerichte sind überlastet und haben für die notwendige Kontrolle nicht immer ausreichend Zeit.
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Mr. Curiosity
27. Juni 2010 um 18:31
Sorry, ich hab mich in einer Sache geirrt. Die deutsche Hospizstiftung hat eben nicht die beste
Patientenverfügung anzubieten.Immer zu einem guten Notar gehen.
Ich befürworte ausschließlich passive Sterbehilfe im Rahmen des Gerichtsurteils. Von diesem
Herrn Kusch distanziere ich mich und mit der katholischen Kirche hab ich nun garnichts am Hut.
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A Mädel
9. August 2011 um 22:41
Zwecks Pat. Verfügung ist ein Notar nicht nötig…die zocken einen nur ab. Die Formulare am besten mit dem Hausarzt gemeinsam ausfüllen.
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