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Todesstrafe in der Schweiz
Nach und nach haben die meisten Länder dieser Erde die Todesstrafe abgeschafft. Ursprünglich wurde die Todesstrafe für eine besonders schwere Tat – in der Regel ein Mord – verhängt. In manchen Ländern ist die Todesstrafe üblich, wo ein Deutscher im Traum nicht daran denken würde. Im Iran, Saudi-Arabien oder Afghanistan werden Ehebruch, Homosexualität oder Zuhälterei weiterhin mit dem Tod bestraft. Zwar wurde die Todesstrafe in Deutschland bereits 1949 abgeschafft, trotzdem wird viel darüber diskutiert, meistens nach sexuellen Übergriffen auf Kinder, Mord oder Gefangenschaft. Einige sind der Meinung den Staat würde es weniger Geld kosten einen Verbrecher zu töten, als ihn jahrelang wegzusperren. Außerdem wäre die Bevölkerung von diesem Menschen ewig sicher und andere Kriminelle würden vielleicht abgeschreckt.
Todesstrafe als Folge der direkten Demokratie
Auch in der Schweiz wurde die Todesstrafe schon im Jahr 1942 abgeschafft. Doch ein paar schweizer Bürger reichten eine Volkinitiative ein, indem sie fordern: “Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.” Doch kurze Zeit darauf wurde sie wieder zurück genommen. Die Verantwortlichen der Initiative sind selbst betroffen.
Auslöser ist die Ermordung der 28-jährigen Sou Ken T. Auf der Internetseite der Initiatoren ist der Grabstein der jungen Frau zu sehen. Dort heißt es: „Unser Strafrecht ist mit solch grausamen Fällen überfordert. Es fehlen passende Gesetze.“ Sobald 100.000 Unterschriften erreicht sind und das ist noch bis zum 24. Februar 2012 möglich, muss sich das Parlament mit dem Volksbegehren beschäftigen, ob die Politiker wollen oder nicht. Somit wird deutlich, dass die direkte Demokratie in der Schweiz – die normalerweise auch für viele Deutsche als Vorbild gilt – an ihre Grenzen stößt.
Stimmen für und gegen die Todesstrafe
“Das Volk soll darüber abstimmen. Es verstößt nicht gegen zwingendes Völkerrecht, was in der Schweiz ausschlaggebend ist”, sagt etwa der SVP-Politiker Walter Wobmann. „Ich war nie zuvor in meinem Leben für die Todesstrafe – ich bin bereit, meine Meinung zu überdenken.“, sagte Brad Pitt in einer TV-Dokumentation über die Verantwortlichen von BP wegen der Ölpest im Golf von Mexiko und die verheerenden Konsequenzen.
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Minnie
19. September 2011 um 14:11
Absolutely first rate and copper-bottomed, gentleemn!
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